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ADT - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter e.V.
Sitz des Verbandes: Adenauerallee 174 • 53113 Bonn • Deutschland
Büro Brüssel: Rue du Luxembourg 47-51 • 1050 Brüssel • Belgien
16.10.2017

Bericht über die Mitgliederversammlung der ADT am 16. Oktober 2017

Bis etwa Mitte nächsten Jahres will die Europäische Kommission entschieden haben, welche Tierseuchen künftig noch auf EU-Ebene geregelt werden und welche Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen jeweils gelten sollen. Diesen Zeitplan skizzierte Dr. Alf-Eckbert Füssel, stellvertretender Referatsleiter Tiergesundheit und Tierschutz in der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (SANTE), anlässlich der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter (ADT), die am 16. Oktober 2017 in der Hessischen Landesvertretung in Brüssel stattfand. Die Vertreter der deutschen Tierartendachverbände wurden darüber informiert, dass die Ausarbeitung der entsprechenden Durchführungs- und delegierten Rechtsakte im Rahmen der EU-Tiergesundheitsverordnung (EU) 2016/429 in der zweiten Novemberhälfte mit den Experten aus den Mitgliedstaaten diskutiert wird. Im Dezember 2017 werden auch die Interessengruppen informiert, und zwar auf einer Sitzung des Beratenden Ausschusses für Tiergesundheit (AHAC). Die Kommission hatte der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verschiedene Mandate für die Bewertung von insgesamt 29 Tierseuchen erteilt, um eine wissenschaftliche Basis für ihre Entscheidungen zu haben. Herr Füssel erinnerte daran, daß die KOM sich bei der Erarbeitung der entsprechenden delegierten Rechtsakte nicht nur auf die Gutachten der Behörde, die bis auf eines inzwischen alle vorliegen, stützen wird, sondern in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auch andere, nicht von den EFSA-Mandaten abgedeckte Gesichtspunkte berücksichtigt wird, wie z. B. ob die Seuche bei der OIE gelistet ist. Bis April 2019 hat die Kommission Zeit, das Sekundärrecht zu verabschieden, dabei wird bei der Ausarbeitung eine Priorität auf die horizontalen Vorschriften gelegt, die für den innergemeinschaftlichen Handel bzw. die Einfuhr in die EU besonders wichtig sind. Die Anpassung der geltenden vertikalen, d. h. tierseuchenspezifischen Richtlinien an das neue EU-Tiergesundheitsrecht wird erst danach erfolgen. Die Tierartendachverbände sind aufgerufen, ihre Positionen in die anstehenden Beratungen einzubringen.


Geschäftsführer Hans-Peter Schons hatte zuvor über das Ergebnis des Geschäftsjahres 2016 und aktuelle Schwerpunkte der Verbandsarbeit berichtet. Dazu zählten die beiden Durchführungsverordnungen, die im April dieses Jahres aufgrund von Ermächtigungen im EU-Tierzuchtrecht erlassen wurden. Dabei ging es um die Darstellung der Informationen in der von den Mitgliedstaaten zu führenden Liste der anerkannten Zuchtverbände und –unternehmen sowie die Muster der Tierzuchtbescheinigungen. Diese Rechtsakte werden wie die EU-Tierzuchtverordnung 2016/1012 ab dem 1. November 2018 angewandt werden. Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Tierzuchtrecht hatte sich die ADT für die Wiederberufung von Interbull als EU-Referenzzentrum für die Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern eingesetzt. Die Benennung erfolgte Anfang August 2017. Die Tierzüchter warten noch auf die abschließende Veröffentlichung einer delegierten Verordnung zur Zuchtbescheinigung für reinrassige Zuchtequiden und, auf nationaler Ebene, auf die Vorlage eines überarbeiteten Entwurfs für ein Tierzuchtgesetz für die Umsetzung und Durchführung der EU-Tierzuchtverordnung. Ein weiterer Schwerpunkt waren die Antibiotikaresistenzen. Die ADT hat an einem Workshop zur Bewertung des alten Aktionsplans der Kommission teilgenommen. Die Empfehlungen des Beratungsunternehmens sind in den neuen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts Eine Gesundheit eingeflossen, der Ende Juni 2017 veröffentlicht worden war. Ein weiterer Workshop der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) befasste sich mit der Erfassung des tierartenspezifischen Verbrauchs von Antibiotika. In die sich anschließende öffentliche Konsultation hatte sich die ADT über die Europäische Vereinigung der Tiergesundheitsdienste (FESASS) eingebracht, die unter anderem bedauerte, dass der Verbrauch antimikrobieller Mitteln bei Heimtieren nicht Gegenstand der Überlegungen ist und eine wohlüberlegte Kommunikation der Daten forderte, weil eine oberflächliche Analyse die Gefahr von Fehlinterpretationen birgt. Das Pilotprojekt zu bewährten Verfahren beim Tiertransport, in dem der ADT-Geschäftsführer in den vergangenen drei Jahren in der Stakeholder Platform mitgearbeitet hat, ist vor kurzem in die dritte Phase eingetreten, in der die Leitlinien für die gute Transportpraxis über die Netzwerke der involvierten Interessenvertreter verbreitet werden. Die fünf Leitfäden (für Transporte von Rindern, Schweinen, Schafen, Geflügel und Pferden) sowie 18 Infoblätter können auf der Projekt-Homepage animaltransportguides.eu eingesehen werden (die Leitlinien nur auf Englisch, die Infoblätter auch auf Deutsch).

 

Diskutiert wurde ferner über die zunehmenden Probleme der Weidetierhalter mit Beutegreifern, insbesondere dem Wolf. Der ADT-Präsident beklagte, dass sich die Öffentlichkeit zu wenig für den Schutz der Weidetiere interessiere. Er erinnerte daran, dass mehr getan werden könnte, wenn der deutsche Gesetzgeber nicht an entscheidenden Stellen den Wortlaut der EU-Richtlinien verschärft hätte. Im ganzen Land die Weidehaltung durch Schutzmaßnahmen zu sichern, sei schlicht unmöglich. Schließlich würden nicht nur die Wölfe, sondern auch alle anderen Wildtiere in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und zudem seien die Maßnahmen nicht bezahlbar. Weitere Themenfelder der ADT sind die neuen Züchtungstechniken (vor allem das Gene editing), die EU-Tierschutzplattform (wo der ADT-Geschäftsführer die FESASS vertritt), die Alternativen zur chirurgischen Kastration von Schweinen, die Digitalisierung der Landwirtschaft, die Überarbeitung der EU-Regeln für staatliche Beihilfen, die Forschungsförderung, die Umsetzung des Nagoya-Protokolls, die Zukunft der GAP und die TSE-Gesetzgebung.


Fr. Hurrelmann erläutert die Handelsabkommen der EU

Im Namen der gastgebenden Landesvertretung begrüßte Claus-Peter Appel die Gäste zum traditionellen Parlamentarischen Abend, der sich diesmal mit den Handelsabkommen der EU befasste. Präsident Reimer Böge stellte einleitend das große Interesse des Sektors an regelbasierten Abkommen hervor und verwies auf die gemeinsamen Werte der Handelspartner, die Grundlage und Motivation für den Abschluss entsprechender Abkommen sein sollen. Das Impulsreferat hielt Frau Dr. Annette Hurrelmann von der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Räume der Europäischen Kommission. Sie stellte zunächst den Kontext dar, in dem die EU Agrarhandel betreibt. Die EU war 2016 mit einem Wert von 131 Mrd EUR der größte Exporteur und mit 112 Mrd EUR gleichzeitig der größte Importeur weltweit. In der öffentlichen Diskussion standen zuletzt vor allem die bilateralen (regionalen) Freihandelsabkommen, daneben gibt es auch noch die multilateralen Abkommen (wie die Doha-Runde der WTO oder TiSA), unilaterale Präferenzen (wie das GSP oder die EBA-Initiative, unter der die ärmsten Entwicklungsländer zoll- und kontingentfreie alle Produkte, ausgenommen Waffen und Munition, in die EU liefern dürfen) und schließlich spezifische Abkommen (z. B. für Wein oder Bioprodukte). Die Kommissionsmitarbeiterin erläuterte, dass Agrarhandel und –politik im Kontext breiterer politischer Ziele und Initiativen stehen. Neben Einkommensmöglichkeiten werden in den Handelsabkommen der EU auch Nachhaltigkeits- und Entwicklungsaspekte berücksichtigt. In der von Präsident Böge moderierten Diskussionsrunde mit Frau Hurrelmann und den deutschen Europaabgeordneten Martin Häusling (Bündnis 90/Die Grünen), Maria Noichl (SPD), Ulrike Müller (Freie Wähler) und Albert Deß (CSU) stimmten die Abgeordneten weitgehend überein, dass sich die Handelspartner ihrer Verantwortung bewusst sein und darauf achten sollten, dass Chancen und Risiken gerecht verteilt sind. Sie bemängelten zudem fehlende Mitwirkungsmöglichkeiten, wobei Präsident Böge lobend erwähnte, dass die Kommission in den letzten Jahren viel transparenter geworden sei.


ein Thema - unterschiedliche Meinungen
Die Diskussion mit den Abgeordneten stieß auf breite Resonanz

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Zwei Hessen im Gespräch

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Präsident Böge (rechts) im Austausch mit EFFAB Direktor Jan Venneman
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Die europäische Plattform für den verantwortungsvollen Einsatz von Medikamenten in der Landwirtschaft (EPRUMA; European Platform for the Responsible Use of Medicines in Agriculture) informiert in ihrer neuen Broschüre über ihre Organisation sowie die Ziele und Aufgaben.

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